Pilotprojekt zur Erprobung von Abstimmungen und Wahlen via Internet


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Diese Seite möchte Sie auf einige Überlegungen zu demokratischen Grundfragen aufmerksam machen, welche mit der Einführung von Abstimmungen und Wahlen via Internet verbunden sind. Der Kanton Genf hat ein Pilotprojekt zur Erprobung von Abstimmungen und Wahlen via Internet bekanntgegeben. Die GULL, Groupe des Utilisateurs LINUX du Léman, hat daraufhin an den Vorsteher der Staatskanzlei von Genf einen offenen Brief geschrieben, in dem sie ihre Bedenken äussert, die Demokratie könnte durch die Wahl proprietärer Systeme gefährdet werden. Lesen Sie die Übersetzung eines Briefes an die Mitglieder der GULL und des offenen Briefes an die Staatskanzlei. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der GULL unter http://www.linux-gull.ch/evote/. Der Vorstand der /ch/open schliesst sich den Bedenken der Gull an und lädt Sie ein, den Prozess mitzuverfolgen und sich ebenfalls daran zu beteiligen.


Liebe Mitglieder

Am 22. März 2001 hat der Vorsteher der Staatskanzlei der Republik und des Kantons Genf, Robert Hensler, die Lancierung eines Pilotprojektes zur Erprobung von Abstimmungen und Wahlen via Internet bekanntgegeben. Das Projekt wurde an die Firmen Hewlett-Packard und Wisekey vergeben. Es handelt sich um einen Teil des Gesamtprojektes “e-government“ des Kantons Genf.

Ich betrachte es als eine unserer Aufgaben, darauf zu reagieren, da bisher niemand Bedenken gegen diese Projektvergabe geäussert hat.

In diesem Zusammenhang stellen sich gleich mehrere Grundsatzfragen:

1. Kann die demokratische Willensbildung ohne Weiteres einer Elite anvertraut werden? Es wird ja für die Stimmbürger nicht mehr möglich sein, die Auszählung der Stimmen zu überwachen und zu kontrollieren.

2. Dazu kommen technische Fragen wie die Sicherheit (Stichworte: Verschlüsselung, Viren, „denial of service attacks“, proprietärer Quellcode, Anonymisierung der Stimmen etc.)

3. Die Problematik der “fast-democracy“: man wählt einen Kandidaten wie man sich eine Pizza bestellt, nämlich mit einem einzigen Mausklick. Entsteht da nicht die Versuchung für die Politiker, Debatten mit wenig Tiefgang durch technische Vorkehrungen zu überspielen? Letztere Frage steht zwar hier nicht im Vordergrund, ist aber deshalb nicht weniger wichtig.

Man darf nicht vergessen, dass Genf in diesem Zusammenhang nicht nur ein Pilotvorhaben mit Wirkung für die ganze Schweiz darstellt, sondern dass kleine pluri-kulturelle Staaten wie die Schweiz oder Belgien als Testfälle für die Europäische Union betrachtet werden können. Es besteht daher ein gewisser Erwartungsdruck, dass solche Projekte koste was es wolle durchgezogen werden. In den Protokollen ist nachzulesen, dass der Genfer Grosse Rat sich vor drei Jahren gegen Projekte dieser Art ausgesprochen hatte. Was hat sich denn in der Zwischenzeit in der Sache geändert, das diesen Meinungsumschwung erklären würde?

Alle diese angeführten Bedenken sind wohl wichtig genug, dass die Diskussion jetzt stärker in die Öffentlichkeit getragen wird.

Zu Ihrer Information geben wir Ihnen den Text eines offenen Briefes an den Genfer Staatsrat bekannt.

Die Debatte ist eröffnet, aber ohne gewichtige Gründe soll der Text nicht mehr geändert werden, damit er noch rechtzeitig publiziert werden kann.

Für weitere Auskünfte: <http://www.linux-gull.ch/evote/index.html>

Sollten Sie noch Ergänzungen und Hinweise anfügen wollen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Gilbert Robert


Offener Brief an den Genfer Staatsrat betreffend elektronische Abstimmungen und Wahlen

Betrifft: Fälschungssichere elektronische Abstimmungsverfahren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Staatsräte, sehr geehrter Herr Kanzler

Im Namen einer sehr aktiven lokal und international tätigen Vereinigung zur Förderung freier Software (GULL, Groupe des Utilisateurs Linux du Léman) nehmen wir uns die Freiheit, Sie zum Projekt „e-voting“ anzusprechen. Ungeachtet ihrer technischen Kompetenz und Erfahrung möchten unsere Vereinsmitglieder als Wähler und Stimmbürger ihrer Sorge darüber Ausdruck verleihen, dass jedes wie auch immer geartete Abstimmungsverfahren zu einer unverfälschten demokratischen Meinungsäusserung führt. Dies beinhaltet speziell die Sorge um die Stimmenauszählung, bei welcher sichergestellt sein muss, dass das Resultat in keiner Weise beeinflusst oder verändert werden kann. Diesbezüglich lassen die publizierten Informationen über das Projet „e-vote“ ernsthafte Zweifel aufkommen.

Zunächst möchten wir festhalten, dass die angekündigte elektronische Wahlkabine für die Fernabstimmung via Internet sicherheitstechnisch ein heikles Unterfangen darstellt. Dass diese Feststellung zutrifft, zeigt übrigens auch eine Entscheidung in Deutschland (vgl. „Bonn veut tester le e-vote“ - Le Temps, Mittwoch, 9. Mai 2001), wo man die Abstimmung via Internet verworfen, dafür aber die Abstimmung aus öffentlichen elektronischen Wahlkabinen zugelassen hat.

Weiter sei festgestellt, dass die Realisierung des Projektes den beiden Privatfirmen Hewlett-Packard und Wisekey anvertraut wurde. Wenn auch die Kompetenz dieser Firmen hier nicht in Zweifel gezogen werden soll, so erscheint uns doch der technische Lösungsansatz, der in diesem Projekt gewählt wurde, problematisch. Es scheint tatsächlich so zu sein - immer aufgrund der uns zugänglichen Information -, dass man in Richtung einer sogenannt proprietären im Gegensatz zu einer offenen Lösung („open source“) gehen will. Was bedeutet das?

Eine proprietäre Software-Lösung ist dadurch gekennzeichnet, dass derjenige, welcher die Lösung geschaffen hat, auch der Einzige ist, welcher die genaue Funktionsweise des Programmes kennt, da er wiederum der Einzige ist, der den Quellcode besitzt. Zum Beispiel ist er der Einzige, der wissen kann, was mit den vom Programm behandelten Daten genau geschieht. Im Gegensatz dazu kann in einem offenen System jedermann, der über die nötigen Kenntnisse verfügt, nachvollziehen, was im Programm wirklich vor sich geht. Der Quellcode ist eben offen verfügbar.

Im Falle von „e-voting“ würde die Wahl eines proprietären Systems bedeuten, dass man zulässt, dass nur eine handvoll Spezialisten das Zustandekommen eines Abstimmungsresultats nachvollziehen können, eben jene Spezialisten, welche das Programm geschaffen haben. Eine solche Situation ist offensichtlich unbefriedigend, da der Forderung nach Transparenz in einem demokratischen Wahlverfahren nicht genüge getan wird. Man könnte die Situation etwa mit einer Welt vergleichen, in der nur Anwälte und Richter Zugang zu Gesetzestexten hätten.

Wir denken, dass in diesem für unsere direkte Demokratie sensitiven Bereich ein Wahlverfahren für die grösstmögliche Anzahl Stimmbürger einsehbar und nachvollziehbar sein muss. Es handelt sich hier um eine unverzichtbare Bedingung, die weiteres Misstrauen des Bürgers gegenüber dem Staat verhindern soll. Die elektronische Abstimmung darf nicht zu einem wahltechnischen „black box“ Verfahren verkommen. Darüber hinaus dürfen die Sicherheitsprobleme in der Informatik nicht unterschätzt werden. Wir wollen die fachliche Gewissenhaftigkeit der am Projekt Beteiligten zwar nicht in Zweifel ziehen, aber es ist denkbar, dass spezifische Viren auf Rechnern auftreten könnten, von denen aus z.B. ein Benutzer abstimmen will. Als Beispiel für ein reelles Virus sei dasjenige erwähnt, welches im August 2000 spezifisch die Rechner der UBS Telebanking Kunden befallen konnte. Es gibt zahlreiche Expertenstimmen - darunter sei besonders diejenige von Bruce Schneier, Autor des Referenzwerkes „Secrets and Lies: Digital Security in a Networked World“, Wiley Verlag, erwähnt -, die feststellen, dass proprietäre Lösungen anfälliger für Viren sind als offene („open source“) Lösungen.

Sicherheitsrisiken sind schon im E-Commerce unzulässig; bei der elektronischen Abstimmung sind sie vollkommen inakzeptabel, denn es geht um die Demokratie.

Deshalb ist die GULL wie auch viele andere Bürger interessiert daran, über die Resultate der verschiedenen Studien informiert zu werden, die in mehreren Institutionen speziell im C2D (Research and Documentation Centre on Direct Democracy - die Studie hätte anfangs April erscheinen sollen) durchgeführt wurden. Wir interessieren uns ebenfalls für die technischen Expertisen, die bereits vom CERN und von der Universität Genf erstellt worden sein sollen, sowie für das Pflichtenheft der Projekt-Ausschreibung und die Auswahlkriterien, die zur Wahl des Gespanns Hewlett-Packard / Wisekey geführt haben. Nach unserer Auffassung kann nur die Wahl einer Technologie, die auf der Transparenz des „open source“ Prinzps beruht, eine freie elektronische Abstimmung im Sinne der Freiheit von ökonomischem Druck und von jeglichem kommerziellen Interesse garantieren. Es ist in der Demokratie von fundamentaler Bedeutung, dass die Verfahren zur Feststellung des Wählerwillens selber frei von Zweifel und glaubwürdig sind.

Die Meinung freier Bürger kann sich nur dann frei manifestieren, wenn freie Verfahren zur Anwendung kommen.

Unsere Vereinigung möchte zur Debatte über diese Fragen, welche die Gesellschaft nicht unberührt lassen können, beitragen. Wir sind uns dabei auch bewusst, dass die Problematik des e-voting weit über Verfahrensfragen und technische Anwendungen hinausgeht. Zur Technik verweisen wir auf unsere Website <http://www.gull.ch/evote/index.html>. Dass wir uns hier nur zur Technik äussern, liegt in der Natur unserer spezifischen Kenntnisse.

In diesem Sinne stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, wenn es darum geht, zusätzliche Informationen zu diesem Thema zu beschaffen und verbleiben

Hochachtungsvoll

Für die Vereinigung GULL

Gilbert Robert, Präsident

José Manuel Nunes, Mitglied

(Übersetzung: Marco Demarmels, Vorstandsmitglied der /ch/open)


In den französischen Zeitungen ist bereits eine Antwort erschienen: http://www.lecourrier.ch/essai.htm?/Selection/sel350.htm. Der Artikel enthält eine sehr diplomatische Antwort von Herrn Hensler, dem Vorsteher der Staatskanzlei Genf, die sagt, es sei zu früh für einen solchen Brief, der Prototyp werde durch das CERN geprüft und die Meinung der GULL sei nur eine von verschiedenen möglichen Meinungen. Wir würden allerdings lieber eine Reaktion auf die Argumentation im Brief der GULL hören, denn diese ist ebenso zwingend wie beängstigend!


Letzte Änderungen: 22.06.01, Ursula Burri, Sekretariat