DARF DER STAAT EIGENE SOFTWARE UNTER EINE OPEN-SOURCE-LIZENZ STELLEN?

Aus dem Inhalt:

  • Kritik an der Wirtschaft an der OSS-Lizenzierung von Software durch den Staat
  • Vorstellung des Ergänzungsgutachtens zur Frage, ob eine solche Lizenzierung zulässig ist
  • Wozu gibt der Staat Software als OSS frei?
  • Wesentliche Punkte der Untersuchung aus rechtlicher Sicht: Legalitätsprinzip und Wirtschaftsfreiheit
  • Ergebnisse: Wann ist eine Freigabe zulässig?
  • Neu: IT-Strategie des Bundes und Open Source Software
  • Verbindliche Ausgestaltung als Open Source Software bei der SwissCovid-App

Der OBL findet am Freitag, 14. August 2020 bei der Basler Versicherung AG, Aeschengraben 21 in 4051 Basel statt:

  • 10.30 - 11.00 Uhr: Eintreffen
  • 11.00 - 12.00 Uhr: Begrüssung, Referat durch Prof. Dr. Simon Schlauri, Rechtsanwalt, Q&A
  • 12.00 - 13.00 Uhr: Mittagessen

 

Bitte melden Sie sich beim Empfang an. Das Mittagessen geht auf eigene Rechnung.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

 

 

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