DARF DER STAAT EIGENE SOFTWARE UNTER EINE OPEN-SOURCE-LIZENZ STELLEN?
Aus dem Inhalt:
- Kritik an der Wirtschaft an der OSS-Lizenzierung von Software durch den Staat
- Vorstellung des Ergänzungsgutachtens zur Frage, ob eine solche Lizenzierung zulässig ist
- Wozu gibt der Staat Software als OSS frei?
- Wesentliche Punkte der Untersuchung aus rechtlicher Sicht: Legalitätsprinzip und Wirtschaftsfreiheit
- Ergebnisse: Wann ist eine Freigabe zulässig?
- Neu: IT-Strategie des Bundes und Open Source Software
- Verbindliche Ausgestaltung als Open Source Software bei der SwissCovid-App
Der OBL findet am Freitag, 14. August 2020 bei der Basler Versicherung AG, Aeschengraben 21 in 4051 Basel statt:
- 10.30 - 11.00 Uhr: Eintreffen
- 11.00 - 12.00 Uhr: Begrüssung, Referat durch Prof. Dr. Simon Schlauri, Rechtsanwalt, Q&A
- 12.00 - 13.00 Uhr: Mittagessen
Bitte melden Sie sich beim Empfang an. Das Mittagessen geht auf eigene Rechnung.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.