LES STATUTS

  1. Name
    CH Open ist ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB mit Sitz in Bern.
  2. Zweck
    Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Verbreitung von offenen Systemen, Normen und Daten in der Schweiz. Damit leistet CH Open einen Beitrag zur Erhaltung von digitalen Kulturgütern in der Schweiz und fördert die nachhaltige Entwicklung im digitalen Bereich.
    Der Verein hat keinen kommerziellen Zweck.
  3. Mitgliedschaft
    Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Die Arten der Mitgliedschaft und damit verbundenen Konditionen – unter anderem Mitgliederbeiträge und Stimmrechte – werden durch den Vorstand ausgearbeitet und durch die Mitgliederversammlung verabschiedet. Es bestehen folgende Mitgliedschaftskategorien: Einzel-Mitgliedschaft, Einzel-Mitgliedschaft für Personen in Ausbildung, Kollektiv-Mitgliedschaft , Premium-Mitgliedschaft. Über die Leistungen gibt das Beitragsreglement Auskunft. Der Vorstand beschliesst über Aufnahme und Ausschluss eines Mitglieds. Dieser Beschluss kann innert Monatsfrist beim Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung angefochten werden. Der Austritt ist dem Vorstand einen Monat im Voraus schriftlich mitzuteilen. Erfolgt der Austritt nicht auf Ende eines Kalenderjahres, dann wird der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr nicht zurückerstattet respektive er gilt als geschuldet. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren mit der Beendigung der Mitgliedschaft alle mit der Mitgliedschaft erworbenen Rechte sowie jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen. Die Rechte der Mitglieder bestehen im Stimm- und Wahlrecht bei Abstimmungen.
    Die Mitglieder sind gehalten, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen und die Ziele des Vereins zu unterstützen.
  4. Mitgliedschaft bei anderen Organisationen
    Der Verein kann Mitglied bei anderen Organisationen werden, die ähnliche Ziele verfolgen.
  5. Organisation
    Die Organe des Vereins sind

    1. die Mitgliederversammlung
    2. der Vorstand
  6. Geschäftsjahr
    Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
  7. Mitgliederversammlung
    Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einberufen. Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit Vorschläge für die Traktandenliste zu machen. Vorschläge, welche vor dem Versand der Einladung zur Mitgliederversammlung beim Vorstand eintreffen, werden behandelt. Die Einladung zur Versammlung hat unter Bekanntgabe der Traktandenliste wenigstens 14 Tage vor dem angesetzten Termin zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen.
    Der Vorstand kann zusätzlich zur Mitgliederversammlung eine briefliche oder elektronische Abstimmung zulassen. Diese Stimmen sind vorgängig zur Mitgliederversammlung abzugeben. Der Vorstand beschliesst über die Vorgehensweise einer solchen Stimmabgabe.
  8. Der Vorstand
    Das Präsidium sowie die übrigen Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr, die Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand besteht mindestens aus dem Präsidium und dem Finanzvorstand. Der Vorstand konstituiert sich im Übrigen selbst. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit kommt dem Präsidium der Stichentscheid zu.
  9. Revision
    Die Jahresrechnung wird einer zertifizierten Revisionsstelle zur Durchsicht und Teilprüfung zugestellt. Diese erstattet hierüber schriftlich Bericht zuhanden der Mitglieder. Sie wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt.
  10. Statutenänderungen
    Die Statuten können von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden.
  11. Auflösung des Vereins
    Über die Auflösung des Vereins sowie die Verwendung des Vereinsvermögens beschliesst die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Auflösung des Vereins wird das nach Liquidation der Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen einer gemeinnützigen Institution mit ähnlichem Zweck gespendet.
  12. Schlussbestimmungen
    Diese Statuten ersetzen alle früheren Versionen und treten am 1. Dezember 2021 in Kraft.