Neuer Praxisleitfaden unterstützt Einsatz von Open Source Software in der Bundesverwaltung

Pressemitteilung
03.02.2020
Bern

Ein neuer Leitfaden des Bundes gibt Empfehlungen und Hintergrundwissen ab über die Nutzung und Weiterverbreitung von Open Source Software. Die CH Open begrüsst diese Publikation, die nun solide Grundlagen für den Einsatz und die Weiterentwicklung von Open Source Software in der Bundesverwaltung schafft. Die Freigabe von Open Source Software durch den Bund wird in Kürze im Rahmen der Vernehmlassung eines neuen Gesetzes über die digitale Verwaltung diskutiert, woran sich auch die CH Open beteiligen wird.

Vergangene Woche hat das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) den 21-seitigen Praxisleitfaden «Open Source Software in der Bundesverwaltung – IKT-Empfehlung zur Bundesinformatik» veröffentlicht, der am 19. Dezember 2019 innerhalb des Bundes freigegeben wurde. Die Erarbeitung dieses Praxisleitfadens ist eine der Massnahmen aus dem «Strategischen Leitfaden – Open Source Software in der Bundesverwaltung», der vor einem Jahr durch das ISB an der selben Stelle publiziert wurde.

Der neue Praxisleitfaden beschreibt ausführlich das Potenzial und die Herausforderungen von Open Source Software. Beispielsweise wird erwähnt, dass Open Source Software die Interoperabilität von Systemen fördert und dass Dank der Transparenz des Quellcodes die Qualität der Software überprüft werden kann, was letztlich zu mehr Sicherheit und Vertrauen führt. Jedoch wird auch darauf hingewiesen, dass aufgrund von Abhängigkeiten von proprietärer Software die Wechselkosten relativ hoch sein können und dass Open Source Alternativen wegen dem fehlenden Marketing oftmals nicht so bekannt sind wie proprietäre Produkte.

In einem weiteren Abschnitt erläutert der Praxisleitfaden verschiedene Konstellationen von Nutzung und Entwicklung von Open Source Software sowie deren Auswirkungen bezüglich Freigabe und Lizenzierung der Software. So kann Open Source Software einerseits unverändert eingesetzt werden, was keinerlei Verpflichtungen verursacht. Andererseits können auch bestehende Open Source Komponenten weiterentwickelt und verbreitet werden. Dabei muss unterschieden werden, ob die Software ausschliesslich intern verwendet oder auch an Externe weitergegeben wird.

Es folgt ein ausführliches Kapitel mit einem Überblick zum Prinzip des «Copyleft» sowie den drei unterschiedlichen Arten von Open Source Lizenzen: denjenigen mit starkem Copyleft (bspw. GPL), denjenigen mit schwachem Copyleft (bspw. LGPL) und denjenigen ohne Copyleft (bspw. MIT, BSD und Apache). Neben einer Beschreibung der Lizenz-Kompatibilitäten werden weiterführende juristische Quellen angegeben, die zu rechtlichen Fragestellungen rund um Open Source Software Auskunft geben.

Des Weiteren enthält der Praxisleitfaden Beschreibungen der Geschäftsmodelle mit Open Source Software, Analysemöglichkeiten von Open Source Lösungen, Support-Modelle sowie konkrete Fragen und Antworten aus der Praxis. Die Freigabe von Open Source Software durch Bundesstellen wird im neuen «Bundesgesetz über die Digitale Verwaltung» geklärt, das in Kürze in die Vernehmlassung gelangen soll. Bis dieses Gesetz in Kraft tritt, dürfen die Bundesstellen selbständig entscheiden, ob sie ihre eigenen Weiterentwicklungen als Open Source Software freigeben oder nicht.

Die CH Open begrüsst den Praxisleitfaden, da dieser nun Fragen zu Open Source Lizenzen und weiteren Aspekten klärt. Ausserdem ist der Verein zur Förderung von Open Source Software erfreut darüber, dass gemäss Praxisleitfaden die Bundesstellen bis auf weiteres eigenständig über die Freigabe von Open Source Software entscheiden können womit die heutige Praxis formell als korrekt bestätigt ist.

Kontaktperson:
Dr. Matthias Stürmer, Vizepräsident CH Open, matthias.stuermer@ch-open.ch, +41 76 368 81 65

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